TNW_ING_Stadt Pottenstein_Sanierung der Straße "Bayreuther Berg"

Deadline:15 Sept 2026, 08:00

Tender information
Bayreuth, Landkreis
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
165/25
Die Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Teilbereich der Flurnr. 1191). Die Straße beginnt in der "Talzone" von Pottenstein bei der Kreuzung mit den Straßen Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" von Pottenstein bei der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Länge beträgt 452 m. Zu Beginn beträgt die Höhe 367m und zum Ende 423m, bei einer Höhendifferenz von 56m und einer durchschnittlichen Steigung von 12,4%. Außerdem wird die alte Friedhofsmauer zurückgebaut. Es soll nicht in zwei Objekte aufgeteilt werden. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) - Besondere Leistungen: Mitwirkung im Zuwendungsverfahren (Antrag, Nachförderungsantrag, Baustandsberichte, Verwendungsnachweis Leistungsphasen: - Objektplanung Verkehrsanlagen: 1-9 - Tragwerksplanung: 1-6 - Geotechnik: - Ingenieurvermessung: - Landschaftspflegerischer Begleitplan

TNW_ING_Stadt Pottenstein_Sanierung der Straße "Bayreuther Berg"

Die Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Flurnr. 1191). Die Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt und stellt die wichtigste innerörtliche Verkehrsverbindung dar: Sie verbindet den Talraum von Pottenstein - in dem auch die Bundesstraße B470 verläuft - mit der nördlich gelegenen sogenannten "Hochzone", in der sich unter anderem ein Neubaugebiet sowie die Schule befinden. Die Verkehrsbelastung wurde mit rund 60 bis 80 Fahrzeugen pro Stunde ermittelt. Die Straße beginnt im Bereich der "Talzone" bei der Kreuzung mit Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" an der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Gesamtlänge beträgt 452 Meter. Aufgrund einer Höhendifferenz von 56 Metern (von 367 m auf 423 m über NN) ergibt sich eine durchschnittliche Steigung von etwa 12,4 %. Die bestehende Straßenführung ist anspruchsvoll, eine Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge gestaltet sich schwierig - insbesondere bergauf ist das gleichzeitige Passieren mehrerer Lkw derzeit nicht möglich. Angesichts der besonderen geologischen und topographischen Verhältnisse erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine ausgewiesene Erfahrung im Bau von Hangstraßen bzw. Gebirgsstrecken. Für den Abschnitt im Bereich des Friedhofs wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese sieht im Wesentlichen den Rückbau der alten Stützmauer, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie eine Abstützung der Straße mittels Bohrpfählen vor. Der neue Gehweg soll auf diesen Bohrpfählen aufgelagert werden. Die Netto-Baukosten für diesen Abschnitt wurden auf rund 1,4 Millionen Euro (ohne Baunebenkosten) geschätzt. Die Baunebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 210.000 Euro. Ausgehend davon wird für den gesamten Straßenabschnitt mit Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 2 bis 3 Millionen Euro gerechnet. Die vorgeschlagene Bohrpfahlgründung gilt nicht als zwingende Vorgabe; alternative und innovative Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht. Zur fundierten Planung wurde eine detaillierte Verkehrszählung mit Videoauswertung durchgeführt, siehe Unterlagen. Die Verkehrsströme wurden differenziert erfasst (Pkw, Lkw, Busse, Fahrradfahrer, Fußgänger etc.), um darauf basierend die notwendigen Ausbauarbeiten für Fahrbahn und Gehwege festzulegen. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. In der Umgebung des Baugebietes befinden sich Natur- und Vogelschutzgebiete. Das Baugebiet selbst ist jedoch kein ausgewiesenes Schutzgebiet. Die Felsabsturzsicherung ist aufgrund der Maßnahme erforderlich. Aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal ist jedoch eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde notwendig. Denkmalschutzbelange sind daher vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen. Die Straße wird während der Baumaßnahmen vollständig gesperrt. Eine großräumige Umfahrung ist vorgesehen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der engen Streckenführung ist die logistische Abwicklung der Bauarbeiten herausfordernd. Die Straße ist insbesondere für den Schwerlastverkehr nur eingeschränkt befahrbar. Eine zügige und koordinierte Bauausführung wird daher angestrebt. Für das Projekt wurden Förderungsmöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bzw. über das Finanz-Ausgleichsgesetz (FAG) in Aussicht gestellt. Vom beauftragten Büro wird demnach die Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderanträgen und der Kommunikation mit den Förderstellen erwartet.

Buyer
Stadt Pottenstein
buyer-email@mail.com
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